VDO Fahrtenschreiber. Eine Hand drückt die Tasten eines Fahrtenschreibers.

Was ist das Mobilitätspaket?

Das Mobilitätspaket ist eine Reihe von Vorschriften, die von der Europäischen Union zur Regulierung des Straßenverkehrssektors in der EU verabschiedet wurden. Ziel des Pakets ist es, die Arbeitsbedingungen für Fahrer zu verbessern, einen fairen Wettbewerb in der Transportbranche zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Für Transportunternehmen kann das Mobilitätspaket sowohl positive als auch schwierige Aspekte haben. Einerseits können die neuen Vorschriften dazu beitragen, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen für die Fahrer zu verbessern. Andererseits kann es neue Anforderungen und Beschränkungen geben, die sich auf die Organisation und die Kosten von Transporten auswirken können.

Als Unternehmen, das seit vielen Jahren Transportfirmen, Fahrtenschreiberservices und andere Beteiligte der Transport- und TSL-Branche unterstützt, möchten wir Sie ermutigen, sich mit dem Angebot der einzelnen Abteilungen vertraut zu machen.

WICHTIGE TERMINE !

21.08.2023 - Verpflichtung, neu zugelassene Fahrzeuge (aufgeführt in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006) mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation (G2V2) auszurüsten.

31.12.2024 - Fahrzeuge, die mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der ersten Generation ausgestattet sind und in einem anderen Mitgliedstaat als dem Zulassungsmitgliedstaat eingesetzt werden, müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation ausgestattet werden.

19.08.2025 - Obligatorische Ersetzung der ersten Version des intelligenten Fahrtenschreibers (G2V1) durch die zweite Version des intelligenten Fahrtenschreibers (G2V2) in Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Zulassungsmitgliedstaat betrieben werden.

01.07.2026 - Fahrzeuge für die gewerbliche Beförderung von Gütern im internationalen Straßenverkehr oder in der Kabotage, bei denen das höchstzulässige Gewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt, unterliegen den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und sollten daher mit dem neuesten Fahrtenschreiber ausgestattet sein.

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