Kategorie: Fahrtenschreiber

Fahrtenschreiber werden zur Aufzeichnung der Lenkzeit, der Geschwindigkeit und aller Tätigkeiten des Fahrers von Lastkraftwagen und Spezialfahrzeugen verwendet. Im Rahmen des Mobilitätspakets müssen ab dem 21. August 2023 alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Version (G2V2) ausgestattet sein.

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